BGR 191  –  Was ist das?

Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie GBR 191 umfasst die Regelungen rund um die orthopädische Zurichtung von Sicherheitsschuhe und Verwendung von Maßeinlagen . Demnach muss nach einer Veränderung des Schuhes dieser daraufhin überprüft werden, ob er nach dieser Veränderung noch den Anforderungen der Norm für Sicherheitssche, der Norm EN ISO 20345 entspricht.

Die Zurichtungen der Schuhe inklusive Einlagen müssen nach dieser Richtlinie einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Konkret bedeutet dies, dass der Schuh weiterhin die Sicherheitsrelevanten Merkmale beibehalten muss. Eine Zurichtung und / oder Einlagenversorgung kann deshalb nur für zugelassene Modelle mit zertifizierten Materialien und Komponenten erfolgen.

Folgende Eigenschaften müssen sichergestellt werden:

– Resthöhe der Zehenschutzkappe , -Antistatik,  -Energieaufnahmevermögen,  – Wasserdruchtritt

 Die verwendung von Einlagen Ihrer Freizeitschuhe ist für Arbeitssicherheitsschuhe nicht zulässig und kann den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.