Unsere Lösung          

Wir bieten Ihnen aus diesem Grund ausschließlich zugelassene, geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe an, die auch in verschiedenen Weiten erhältlich sind. Alle von uns angebotenen Modelle erfüllen die Erfordernisse der BGR 191 und der Schutz gemäß der Baumusterprüfung sowie der Versicherungsschutz bleibt erhalten.

 Leitfaden für Sie

1. Wählen Sie mit unserer Hilfe  ein BGR 191 zuglässiges Schuhmodell aus.

2. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Änderungswünsche sowie eine Einlagenversorgung.

3. Bei der Antragsstellung für eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger (siehe unten) sind wir Ihnen gern behilflich. Anträge können wir Ihnen zur Verfügung stellen.

4. Nach Genehmigung durch den Kostenträger fertigen wir Ihre individuelle Einlage oder Zurichtung an. Die Abrechnung erfolgt durch uns mit dem Kostenträger.

 

Kostenräger

Die Kosten können übernommen werden von:

-Deutsche Rentenversicherung (dies ist der Regelfall)

(alle Arbeitnehmer die mindestens 15 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sind)

-Agentur für Arbeit

(alle Arbeitnehmer die nicht die oben genanten 15 Jahre erfüllen)

-Berufsgenossenschaften

(nur bei Unfall)

 

-keine Leistung der Krankenkasse!